Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SAF Tepasse GmbH & Co. KG im folgenden SAF genannt
Stand: 01.05.2025
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der SAF Tepasse GmbH & Co. KG (nachfolgend „SAF“) mit Unternehmen, Einzelkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Vertragsgegenstand
SAF betreibt Verkaufsautomaten für Heiß- und Kaltgetränke sowie Snacks und Tafelwasserspender. Das Leistungsangebot umfasst deren Vermietung, Verkauf, Wartung und Reparatur. Darüber hinaus vertreibt SAF Automaten-füllprodukte, Ersatzteile und Zubehör.
Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote von SAF sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Leistung durch SAF zustande.
Lieferung und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager. Mit Übergabe der Ware an den Kunden oder einen von ihm benannten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 8 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von SAF.
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe. SAF haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Volloperating
Beim Volloperating betreibt SAF Automaten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. SAF übernimmt die regelmäßige Befüllung, Reinigung und Wartung. Der Kunde stellt Strom- und Wasseranschlüsse unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt die Entsorgung des Verpackungsmaterials.
Mietbedingungen
Der Mieter verpflichtet sich zu sorgfältigem Umgang mit den gemieteten Automaten. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten sind ausschließlich durch SAF durchzuführen. Die Automaten dürfen nur mit geeigneten Produkten befüllt werden. Die Miete ist monatlich im Voraus zu entrichten. Bei vorsätzlicher Beschädigung trägt der Mieter die Kosten.
Verkaufsbedingungen
Beim Verkauf von Automaten, Füllprodukten und Zubehör ist der Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen.
Versicherungspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, die Automaten gegen Feuer, Explosion, Leitungswasserschäden, Maschinenbruch, Diebstahl und sonstige Risiken bei einer in Deutschland zugelassenen Versicherungsgesellschaft zu versichern. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Datenschutz
SAF ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), zu verarbeiten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Zahlungen ist Bocholt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist ebenfalls Bocholt.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.